
Schäfers Umzug
Ihr Partner für jeden Umzug in Hannover!
Transportversicherung

Fachgerechte Ladungssicherung
Als Umzugsunternehmen ist es uns wichtig, dass die Ladung sicher transportiert wird um Schäden zu vermeiden. Sollte doch einmal etwas Beschädigt werden, muss man einige Dinge beachten, damit die Versicherung am Ende für den Schaden aufkommt. Dazu gehört, dass die Ladung gleichmäßig im Umzugswagen verteilt wird.
Zusätzlich werden Zurrgurte und Spanngurte verwendet, um das Umzugsgut zu sichern. Der Umzugswagen ist so ausgestattet, dass die Haken leicht und fest gesetzt werden können, um Mobiliar und Kartonage zu schützen.
Ein Schlagloch kann bereits Dellen in Holzmöbeln verursachen oder einen Spiegel zum springen bringen. Das lässt sich vermeiden, indem man Luftpolsterfolie und Umzugsdecken verwendet, um zerbrechliche sowie auch normale Güter sicher zu transportieren.
Es ist ratsam, immer ein Unternehmen zu beauftragen, wenn die Umzugsgüter beschädigungsfrei in die neue Wohnung gelangen sollen, denn als Umzugsexperten kennen wir alle Tricks.
Umzugsfirmen sind zu einer Grundhaftung gesetzlich verpflichtet
Der Grundsatz der Haftung der Umzugsfirma entspricht 620 Euro pro Kubikmeter an Umzugsgut, wie im Handelsgesetzbuch $451e festgelegt ist. Wenn das zu transportierende Geschirr, Möbel und andere Umzugsgut diesen Wert merklich übertreffen, wird empfohlen, eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen. In diesen Fällen sollten Sie sich mit Ihrem Umzugsunternehmen beraten. Informieren Sie sich über alle Details zur Haftung in einer ausführlichen Version der Hinweise zur Haftung von Umzugsunternehmen nach dem Handelsgesetzbuch.
Das Umzugsunternehmen haftet nur für selbst verursachte Schäden
Prinzipiell gilt: Wenn Sie beim Umzug mithelfen, kann die Umzugsfirma nur für Schäden in Regress genommen werden, die zu 100 % von den Mitarbeitern der Firma verursacht und nicht von Ihnen beeinflusst wurden.
Ein Beispiel: Packen Sie bei einem Teilumzug die Umzugskartons selbst und in den Kisten geht während des Transports durch die Spedition etwas zu Bruch, haftet die Firma nicht – schließlich müssen Sie beim Verpacken dafür sorgen, dass während des Transports nichts kaputtgehen kann. Bei einem Umzug mit Rund-Um-Service hingegen, ist die Situation klar: Da die Mitarbeiter der Spedition die Umzugskartons selbst packen, Möbel demontieren und transportieren, ist das Umzugsunternehmen für Beschädigungen an den Kisten, Schäden an den Möbeln und auch im Treppenhaus oder Fahrstuhl haftbar zu machen.
FAQ
Ja! Ihr gesamtes Mobiliar ist während des Umzuges versichert. Ob beim Be- oder Entladen oder während des Transportes. Unser Unternehmen verfügt sowohl über eine Transportversicherung als auch über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Wir haften nicht für Dinge wie Dokumente, Bargeld, Pflanzen oder lebende Tiere.
Wichtig zu wissen:
Damit der Versicherungsschutz beim Transport auch besteht, muss das Umzugsgut durch unsere Mitarbeiter verpackt werden. Zudem haftet die Transportversicherung nur bis zu einer Grenze von maximal 620 € pro Kubikmeter Transportvolumen. Bei hochwertigen Einrichtungsgegenständen, deren Wert die angegebene Grenze übersteigt, ist es daher ratsam zusätzlich eine private Transportversicherung abzuschließen. Diese private Versicherung deckt dann alle Schäden ab, für die die Umzugsfirma nicht haftet.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zum Thema der Umzugsversicherungen.
Die Frage, wer Ihre Umzugskartons packt, ist nicht nur eine Frage der Kosten, sondern auch eine Versicherungsfrage. Selbst gepackte Kartons sind nicht versichert. Auf Wunsch bieten wir Ihnen zusätzlich einen Ein – und Auspackservice für Ihre Umzugskartons an.
Sie müssen Ihre Möbel wie Schränke etc. nicht abkleben. Soweit erforderlich, werden Ihre Möbel von unseren Angestellten in Umzugsdecken und Stretch-Folie verpackt.
Ein Umzugsunternehmen muss laut Gesetz eine Transportversicherung haben. Der Wert der Versicherung richtet sich nach den Kubikmetern Ihres Umzugsgutes, mindestens 620,00 € je cbm.
Zusätzlich bieten wir von Schäfers Umzüge Hannover eine Haftpflichtversicherung an, für den Fall, dass beim Tragen (z.b. eine Wand) etwas beschädigt wird.